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Historie

-18000

Das Weilheimer Moos ist ein Niedermoor, das zum nacheiszeitlichen Verlandungsgebiet des Ammersees gehört. Es dauert etwa 1000 Jahre, bis eine Schicht von 1 m Torf unter Luftabschluss abgelagert ist. Moorgebiete galten früher als "Unland", wirtschaftlich nicht nutzbar.

1800

Als vor ca. 200 Jahren das Holz knapp wurde, suchte man für die ärmere Bevölkerung billige Energiequellen. Hier im Alpenvorland bot sich der noch reichlich vorhandene Torf für Hausbrand an. Mühsam wurden die ersten Drainagegräben gezogen, damit Bauern und Söldner den Winter besser überstehen und bei weiterer Trockenlegung auch Felder anlegen konnten.

1900

Besonders vor und während des 1. Weltkrieges setzte man viel Torf auch für Brauereien und Lokomotiven ein, während und nach dem 2. Weltkrieg wieder für Hausbrand. Die abgetorften Flächen wurden teils kultiviert für Acker- und Grünlandnutzung, teils als Streuwiesen verwendet und teils der Sukzession überlassen, dort wuchsen Schilf, Büsche und Auwälder. So entstand ein Mosaik, das die landschaftliche Eigenheit des Weilheimer Mooses ausmacht. Damals gab es noch Enzian-Mehlprimel-Wiesen, Birkhühner und Wiesenbrüter wie beispielsweise Kiebitze.

1960

Doch um 1960 wurden die bestehenden Kulturgräben erweitert und Drainagen angelegt, um die landwirtschaftliche Nutzung zu intensivieren. Dies erleichterte aber auch den Umstieg zum Frästorfabbau für Gartenbau mit seinen großflächigen Eingriffen in die Landschaft.

1973

1973 brachte das 1. Bayerischen Naturschutzgesetz den Wendepunkt, die Bedeutung der Moore als Naturraum und zur Hochwasser-Verminderung wurde erkannt.

1982

Eingriffe in Feuchtgebiete sind seit 1982 genehmigungspflichtig.
Auswirkung für das Weilheimer Moos: 1982 brachte der Bebauungsplan eine rechtsverbindliche Basis. Er schrieb landwirtschaftliche Nutzflächen als Grünland fest, wies Streuwiesen und Sukzessionsgebiete aus und teilte das Gebiet in 4 Zonen ein:

  • Zone 1: Landwirtschaftlicher Grünlandbereich
  • Zone 2: Ausgleichsflächen für Naturschutz
  • Zone 3: Mischgebiet Grünland und ungenutzte Flächen
  • Zone 4: Gewerbliches Torfabbaugebiet

"Im Bearbeitungsgebiet sollen Gebäude nur im Zusammenhang und für die Dauer der gewerblichen Torfnutzung erstellt werden." Der Torfabbau wurde nach Fläche und Tiefe begrenzt, aber nur für das Schwattach-Filz (Abbaugebiet B) wurde auch eine zeitliche Begrenzung des Abbaus bis Ende 1990 festgelegt.

1988

Der Bayerische Landtag beschloss, den Torfabbau auf staatlichen Moorflächen zu stoppen und Renaturierungsmassnahmen durchzuführen (z.B. Kendlmühlfilz).

1991

1991 wurde der Plan zur Renaturierung dieser ehemaligen Abbauflächen überarbeitet, nach dem 1992 bis 1994 die Torfabbauer die steilen Stichkanten abflachten und Buchten und Inseln modellierten. Dort wurde so weit wie möglich das Grundwasserniveau eines Niedermoores wieder hergestellt. Damit entstanden als Folgeprodukt des Torfabbaus die landschaftlich reizvollen Weiher: Lebensräume für Wassertiere und Pflanzen.

1997

Gründung der Schutzgemeinschaft Weilheimer Moos

1999

Erstellung eines Pflege-und Entwicklungsplans für das Schwattacher Filz, der die weiteren Maßnahmen zum Erhalt der schutzwürdigen Biotope und zur Weiterentwicklung der beeinträchtigten Lebensräume festlegt.

2003

Außer für Bädertorf wird in Bayern nur noch im Weilheimer Moos der Torf gewerblich abgebaut!